Die ePA für alle ist da!
Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle – Gesundheitsdaten digital an einem Ort
Mit der ePA für alle wird die Gesundheitsversorgung noch digitaler, transparenter und einfacher. Patient:innen und Leistungserbringer finden künftig alle relevanten Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Impfpässe und Medikationsdaten zentral an einem Ort.
Startschuss für die ePA für alle ist am 15. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt erstellen die gesetzlichen Krankenkassen sukzessive die elektronischen Patientenakten für die Versicherten. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss der Erstellung bzw. Datennutzung künftig aktiv widersprechen (Opt-Out-Verfahren). Auch die Einschränkung von Nutzungsrechten ist möglich. Die Kontrolle über die Gesundheitsdaten bleibt stets bei den Patient:innen selbst. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig.
Elektronische Patientenakte - Was Patient:innen wissen sollten
Gesundheitsdaten digital an einem Ort: Ob Medikationsdaten, Röntgenbilder oder Arztbriefe – mit der ePA für alle haben sowohl Patient:innen als auch Leistungserbringer schnellen Zugang zu allen relevanten Gesundheitsdaten. Da die ePA für alle als lebenslange Akte konzipiert ist, gehen dabei auch keine Daten verloren.
Elektronische Medikationsliste (eML): Integraler Bestandteil der ePA für alle ist die elektronische Medikationsliste (eML). Diese führt alle verordneten und abgegebenen Arzneimittel der Patient:innen auf. Auf diese Weise lassen sich noch schneller als bisher mögliche Wechselwirkungen identifizieren, was die Arzneimitteltherapiesicherheit deutlich erhöht.
Gesundheitsdaten selbstbestimmt verwalten: Die Kontrolle über die Nutzung der Gesundheitsdaten liegt einzig bei den Patient:innen. Sie können die Nutzungs- und Ansichtsrechte einschränken oder der ePA komplett widersprechen.
Die ePA für alle ist als App auf dem Smartphone konzipiert. Jede Krankenkasse entwickelt ihre eigene App, die sie den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stellt.
Nutzer:innen ohne Smartphone können die ePA für alle auch über den Webbrowser oder direkt in der Arztpraxis nutzen. Alternativ können sie eine:n Vertreter:in (z. B. ein Familienmitglied) bestimmen, die:der die ePA in ihrem Auftrag verwaltet.
Die ePA für alle optimiert die Arzneimittelversorgung.
Die ePA für alle bündelt wichtige medizinische und arzneimittelbezogene Daten an einem Ort und stellt diese den einzelnen Leistungserbringern sektorenübergreifend zur Verfügung. Das spart Zeit bei der Behandlung und deckt mögliche Wechselwirkungen bereits verschriebener Arzneimittel noch schneller auf als bisher. Auch vermeidbare Doppeluntersuchungen werden auf diese Weise vermieden.
Die Versorgung ist noch individueller auf die Patient:innen zugeschnitten.
Die ePA für alle rückt die Patient:innen noch stärker in den Fokus der Gesundheitsversorgung. Da die ePA für alle als lebenslange Akte konzipiert ist, können sowohl kürzlich verschriebene Arzneimittel als auch länger zurückliegende Diagnosen berücksichtigt werden.
Die ePA für alle stärkt die selbstbestimmte Versorgung der Patient:innen.
Mit der ePA für alle haben die Patient:innen leichteren Zugang zu ihren gesundheitsbezogenen Daten. Die Kontrolle, wer diese Daten sonst noch einsehen oder bearbeiten kann, liegt ausschließlich bei ihnen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einer fremden Stadt und benötigen dringend ein Arzneimittel. Mit der in die ePA integrierte elektronische Medikationsliste (eML) kann vor Ort schneller als bisher auf Informationen zur bisherigen Behandlung zugegriffen werden. Die Apotheke kann dann bei einer Verordnung auf etwaige Wechselwirkungen mit Ihrer restlichen Medikation reagieren. Der Beratungsprozess in der Apotheke wird dadurch einerseits erheblich verkürzt, andererseits kann die Apotheke auf verlässliche Daten zurückgreifen, was die optimale Arzneimittelversorgung noch sicherer macht.
Alles was die Apotheke dazu benötigt, ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen. Durch diese wird der sogenannte Behandlungskontext nachgewiesen, was den Apotheker:innen die Einsicht in ihre ePA ermöglicht. In der Regel hat die Apotheke vor Ort drei Tage lang Zugriff auf diese Daten, es sei denn, Sie haben andere Berechtigungen vorgenommen.
Weitere Informationen zur ePA für alle
Die gematik ist als Nationale Agentur für Digitale Medizin maßgeblich an der Konzeption der ePA für alle beteiligt und gibt auf ihrer Website einen umfangreichen Überblick für Patient:innen und Leistungserbringer.
Bundesministerium für Gesundheit
Auch auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind viele Informationen zur ePA für alle zu finden. Insbesondere die reichhaltigen FAQ führen Patient:innen in die Thematik ein.
Was sollten Patient:innen zur ePA für alle wissen? Welche Vorteile bringt die digitale Gesundheitsakte? Mit ihren Informationen hat die Verbraucherzentrale die Bedürfnisse der Patient:innen fest im Blick.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, stellt Ihnen Ihre Krankenkasse die App für die ePA für alle zur Verfügung. Besuchen Sie daher für weitere Informationen gerne auch die Website Ihrer Krankenkasse.
Die ePA für alle - Wichtige Informationen für Apotheker:innen
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