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Interessenwahrnehmung und Ordnungsfunktion

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung der mehr als 13.500 Apothekerinnen und Apotheker im Land, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind.

Die LAK setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert sie eine wirksame Selbstverwaltung. Gleichzeitig übernimmt sie hoheitliche Aufgaben.

Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Bundesländern zugeordnet. Diese haben über die jeweiligen Heilberufe-Kammergesetze bestimmt, welche Aufgaben in autonomer Regelungskompetenz von den Kammern wahrzunehmen sind.

Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Bei uneinheitlicher Mitgliedschaft wäre eine Selbstverwaltung nicht mehr möglich, sodass der Staat die übertragenen Bereiche des Gesundheitswesens zurücknehmen und wieder in eigener Zuständigkeit selbst verwalten müsste.

Kammern sichern ihren Mitgliedern also einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das erfolgt praxisnäher und wirtschaftlicher als bei staatlicher Zuständigkeit. Im Gegensatz zu Verbänden haben Kammern eine Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder.