Apothekenumlage
Selbständige Apothekenleiter und Verwalter zahlen eine Umlage. Diese beträgt für das Jahr 2023 0,093 % der im vorausgegangenen Kalenderjahr in ihren Apotheken getätigten Umsätze (ohne Mehrwertsteuer).
Kammerbeitrag
Alle Kammermitglieder entrichten einen Kammerbeitrag, der jährlich von der Vertreterversammlung festgesetzt wird. Über den zu zahlenden Betrag wird einmal jährlich ein Beitragsbescheid (Rechnung) erteilt.
KAMMERMITGLIEDER
Bei einer Beschäftigung von mehr als 21 Wochenstunden beträgt der Jahresbeitrag 216 Euro. Für Mitglieder, die nicht bzw. bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Jahresbeitrag 132 Euro. Voraussetzung ist, dass gegenüber der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg konkrete Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit gemacht werden. Liegen keine Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit vor, gehen wir von einer Vollzeitbeschäftigung aus.
RENTNERINNEN UND RENTNER
Für Kammermitglieder die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Alters-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente oder Versorgungsbezüge beziehen und den Apothekerberuf nicht mehr ausüben, beträgt der Beitrag 75 Euro. Für berufstätige Rentenempfänger gelten die Regelungen für Kammermitglieder.
ELTERN-/ERZIEHUNGSZEIT
Mitglieder, die sich in Eltern-/Erziehungszeit befinden und währenddessen ohne Einkommen sind, können, solange sie keiner Beschäftigung nachgehen, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes von der Beitragspflicht befreit werden. Die Beitragsbefreiung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
GERINGVERDIENER
Mitglieder können einen ermäßigten Grundbeitrag von 75 Euro beantragen, wenn ihre Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit bis zu 6.240 Euro (brutto) im Jahr nicht überschreiten. Der Antrag für die Ermäßigung ist schriftlich (formlos) zu stellen. Der ermäßigte Beitrag muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Um fehlerhafte Bescheide zu vermeiden, bitten wir Sie um eine zeitnahe Mitteilung von Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Beschäftigungsverhältnisse.