Apothekennotdienst und Notdienstgebühr zu Weihnachten
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LÖG) gestattet dem Apothekeninhaber seit dem Jahre 2007 die Öffnungszeiten während der Werktage nach Belieben zu gestalten. An Sonn- und Feiertagen müssen die Apotheken weiterhin geschlossen bleiben, es sei denn, sie sind zum Notdienst eingeteilt.
Eine Besonderheit ist der 24. Dezember – Heiligabend! Fällt dieser Tag auf einen Werktag, so muss eine Apotheke ab 14.00 Uhr geschlossen sein. Dies gilt jedoch nur für Apotheken, die nicht zum Notdienst eingeteilt sind.
Es stellt sich die Frage, ab wann am Heiligabend die Notdienstgebühr berechnet werden darf. Grundsätzlich kann die Notdienstgebühr werktags in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr des folgenden Tages und an Sonn- und Feiertagen ganztags von den zum Notdienst eingeteilten Apotheken erhoben werden.
Da zum Beispiel der Heiligabend im Jahr 2013, also der 24. Dezember, auf einen Dienstag und damit auf einen Werktag fällt, gilt dieser Tag bis 14.00 Uhr als ganz normaler Werktag. Bis zu diesem Zeitpunkt darf keine Notdienstgebühr erhoben werden.
Zum Notdienst eingeteilte Apotheken dürfen demnach im Jahr 2013 am 24.12. ab 14.00 Uhr die Notdienstgebühr durchgehend bis zum Freitag, 27. Dezember morgens um 6.00 Uhr erheben.
Analog gilt dies auch für den Silvestertag, den 31. Dezember, der in diesem Jahr ebenfalls auf einen Werktag fällt.
Die Pflichtöffnungszeit ist am 24. und 31.12. jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Weitere Informationen über die Öffnungszeiten der Apotheken stehen in der Allgemeinverfügung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Dienstbereitschaft vom 25.04.2012 (Kammerhandbuch Seite C4.5).
Der § 6 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) spricht davon, dass die Notdienstgebühr berechnet werden kann. Dies bedeutet jedoch, dass es keine Pflicht zur Erhebung gibt. Trotzdem sollten die Apothekenleiter in einer Stadt oder in einem Turnusgebiet die Gebühr in Höhe von 2,50 € einheitlich erheben. Im Vergleich zu der Inanspruchnahme eines Notdienstes der Wasser- oder Elektroinstallation außerhalb der Ladenöffnungszeiten mag dieser Preis sehr gering sein. Die Patienten können bei einer einheitlich berechneten Notdienstgebühr die Apotheken nicht gegenseitig „ausspielen“. Im Notdienst außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten wird durch die Apothekerinnen und Apotheker für den symbolischen Betrag von 2,50 € eine qualitativ hochwertige Leistung erbracht, die oftmals in der Öffentlichkeit nicht erkannt wird.
Da die Weihnachtstage gehen über drei Tage gehen und oft nicht vorhersehbar ist, welche Krankheiten verstärkt auftreten und welche Medikamente evtl. ausgehen werden, sollten Sie, soweit das möglich ist, mit den Ärzten und Krankenhäusern in ihrem Einzugsgebiet vorab in Kontakt treten. Wenn auch den Ärzten bekannt ist, welche Apotheke zum Notdienst eingeteilt ist, kann beispielsweise telefonisch abgefragt werden, ob ein bestimmtes Medikament noch vorrätig ist.
Über unser Notdienstportal www.lak-bw.notdienst-portal.de kommen Sie zunächst auf die Apotheken-Schnellsuche. Nach Eingabe einer Postleitzahl oder eines Ortsnamens erfahren Sie fünf oder zehn zum Notdienst eingeteilte Apotheken aus der Umgebung, nicht unbedingt nur aus dem Turnusgebiet. Über die Funktion Ausdruck lassen sich die Notdienstapotheken eines Tages in großer Schrift und im Aushangformat herstellen.
Sucht ein Patient eine zum Notdienst eingeteilte Apotheke auf und das verschriebene Medikament ist nicht mehr vorhanden, dann können Sie als Apotheker möglicherweise über die Apotheken-Schnellsuche bei einer benachbarten Apotheke telefonisch nachfragen, ob das gewünschte Medikament dort vorhanden ist. Die meisten Patienten sind dankbar über diese Art der Unterstützung, über einen kleinen Umweg und die freundliche Hilfe einer Apotheke doch noch an das verschriebene Medikament zu kommen.
Telefonisch können Notdienstapotheken entgeltfrei vom Festnetz über 0800 00 22 8 33 erfragt werden, über jedes deutsche Mobilnetz über 22 8 33. Hier können Kosten bis zu 69 Cent pro Minute entstehen. Eine Computerstimme fragt nach einer gewünschten Postleitzahl und nennt nach deren Eingabe mehrere zum Notdienst eingeteilte Apotheken.