Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis

05.06.2007 - Regelmäßig wird die LAK hinsichtlich der Erstellung von Arbeitszeugnissen um Informationen bzw. Formulierungshilfen gebeten, so dass die wesentlichen Aspekte im Überblick dargestellt werden sollen.

 

Grundsätzliches

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Es spielt z.B. keine Rolle, ob er in Teil- oder Vollzeit tätig ist oder haupt- bzw. nebenberuflich, auch die Dauer der Beschäftigung ist ohne Bedeutung. Das Zeugnis ist in (üblicherweise maschinen-) schriftlicher Form zu erteilen. Eine Erteilung in elektronischer Form ist nicht zulässig. Das Zeugnis kann bereits im Zeitpunkt der Kündigung verlangt werden, jedenfalls aber ist es zeitnah zum Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Es ist üblicherweise auf dem Firmenbogen abzufassen, welcher möglichst ungefaltet sein und keine Flecken, Verbesserungen, Hervorhebungen wie „Gänsefüßchen“ u.Ä. aufweisen sollte.


Grundsätzlich ist bei der Zeugniserteilung zwischen zwei Zeugnisarten zu unterscheiden:


Das einfache Zeugnis
Es stellt lediglich einen Tätigkeitsnachweis dar und beschränkt sich neben der Angabe der Personaldaten (genauer Vor-, Familienname, akademischer Grad), der Anschrift des Arbeitgebers (soweit nicht auf dem Briefbogen erkennbar), des Ortes und Datums der Zeugnisausstellung sowie der Unterschrift des Arbeitgebers inhaltlich auf eine Kurzbeschreibung hinsichtlich der Art und Dauer der Beschäftigung.
Auf die Erteilung eines einfachen Zeugnisses hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Es ist, ohne dass es einer weitern Aufforderung des Arbeitnehmers bedarf, anzufertigen.
 
Das qualifizierte Zeugnis
Zusätzlich zu dem oben Genannten enthält es eine detaillierte Leistungs- und Führungsbeurteilung des Arbeitnehmers.
Das qualifizierte Zeugnis muss nur „auf  Verlangen“ des Arbeitnehmers hin ausgestellt werden. Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer überhaupt um ein Zeugnis bittet.
Bei der Formulierung des qualifizierten Zeugnisses ist einerseits zu beachten, dass eine wohlwollende Zeugnisformulierung zu wählen ist, um dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. Andererseits muss das Zeugnis der Wahrheit entsprechen, um eine korrekte Unterrichtung des neuen Arbeitgebers zu ermöglichen.

Aufbau
Der Aufbau des qualifizierten Zeugnisses gestaltet sich üblicherweise wie folgt:
• Überschrift, z.B.: Zeugnis, Zwischenzeugnis
• Personaldaten des Arbeitnehmers, Anschrift des Arbeitgebers (soweit nicht auf dem Briefbogen erkennbar)
• Beginn des Arbeitsverhältnisses
• Tätigkeitsbeschreibung, z.B.: Aufgabengebiet, Schwerpunkte, berufliche Veränderung, Fortbildung
• Beurteilung der Leistung, z.B.: Arbeitsweise, Arbeitstempo, Sorgfalt, Selbständigkeit, Fachkenntnisse, Einsatz, Ausdrucksvermögen
• Beurteilung der Führung, Soziales Verhalten, z.B.: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Dritten, Teamfähigkeit, Verantwortung, evtl. Führungsverhalten
• Ende des Arbeitsverhältnisses, evtl. Gründe (nur bei ausdrücklichem Wunsch des Arbeitnehmers oder bei betriebsbedingter Kündigung)
• Schlussformel, z.B.: Dank, gute Wünsche für den weiteren Berufsweg
• Ort, Ausstellungsdatum, eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers

                       Leistungen, z. B.Führung, z. B.
sehr gut
"stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit", "Aufgaben stets bestens erledigt", "Erwartungen stets in jeder Hinsicht aufs Beste entsprochen"

"Verhalten zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war absolut vorbildlich"
gut
"stets voll zufrieden", "Erwartunten in bester Weise entsprochen", "stets zu unserer uneingeschränkten vollen Zufriedenheit erledigt"

"war stets vorbildlich"
befriedigend 

"zur vollen Zufriedenheit erledigt", " Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen", "stets zufrieden"

"war vorbildlich"
ausreichend
"zu unserer Zufriedenheit", "waren wir zufrieden"

(nur der Vorgesetzte oder die Kollegen werden genannt) "Verhalten zu den Mitarbeitern war einwandfrei/gab zu Beanstandungen keinen Anlass"
mangelhaft
"bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden", "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit", "zeigte Verständnis für die Arbeit", "führte mit großem Fleiß und Interesse durch"

(durch Weglassen wird die Mangelhaftigkeit zum Ausdruck gebracht) "Verhalten war insgesamt einwandfrei", "er galt als kollegialer und freundlicher Mitarbeiter"
ungenügend
"zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht"

vgl. Ausführungen zu mangelhaft


Literaturhinweis
:
• Arbeitsrecht Formular-Handbuch für Apotheker, B 15, Weber/Etzel/Kern, Wort & Bild Verlag
• Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Weuster/Scheer, Boorberg Verlag
• Im Internet sind außerdem unter dem Stichwort „Arbeitszeugnis“ zahlreiche Informationen rund um das Zeugnis zu finden.