Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand: 11.03.2020)
Die Informationslage und Situation rund um das aktuelle Geschehen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus ändert sich derzeit täglich.
Zudem wird dazu in allen Medien berichtet. Entsprechend angespannt sind die Reaktionen und das Verhalten der Bevölkerung. Allerdings schätzt das Robert-Koch-Institut die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt noch als mäßig ein. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region und ist in „besonders betroffenen Gebieten“ höher. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Diese Einschätzung kann sich natürlich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. Über die aktuellen Entwicklungen informiert Sie die Homepage des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de (https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html )
Aktuell verfolgen die Gesundheitsbehörden weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Dies soll durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit unterstützt werden.
Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, Belastungsspitzen im Gesundheitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen.
In Baden-Württemberg wurden bisher (Stand 10.3.2020) 277 Corona-Fälle bestätigt. Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen sowie Merkblätter für Bürger (Antworten auf häufige Fragen, Verhalten im Infektionsfall, Empfehlungen für Italienreisende, usw.) stellt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg auf seiner Homepage zur Verfügung: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg steht im regelmäßigen Austausch mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, um offene Fragen für die Apothekerschaft zu klären und notwendige Abstimmungen vorzunehmen. Im Moment werden noch die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor einer größeren Ausbreitung der Erkrankung im Land durchgeführt. Die Apotheken sind daher bisher noch nicht von konkreten Maßnahmen oder Plänen betroffen.
Desinfektionsmittelbedarf
Ein weiterer Fokus liegt auf der effektiven Versorgung von Erkrankten und Schwererkrankten und der Testung von kranken Personen mit Verdacht auf eine Corona-Infektion. Pläne und Regelungen bestehen in diesem Zusammenhang vor allem für medizinische Einrichtungen, die mit der Behandlung von Patienten betraut sind. In diesem Kontext nehmen Apotheken für die Versorgung mit Desinfektionsmitteln eine wichtige Rolle ein. Die Ärzteschaft in Baden-Württemberg bittet die Apotheken daher um Hilfestellung bei der Beschaffung von Desinfektionsmitteln.
Prüfen Sie daher Ihre Möglichkeiten, Desinfektionsmittel selbst herzustellen. Auf Nachfrage bei Herstellern von Ausgangsstoffen wurde uns mitgeteilt, dass die Produktion aufgrund der aktuellen Situation maximal erhöht wurde. Wir gehen daher davon aus, dass auch Apotheken wieder Alkohole für die Desinfektionsmittelherstellung über die normalen Bezugswege beziehen können. Die Unterlagen zur Desinfektionsmittelherstellung stehen auf unserer Homepage unter https://www.lak-bw.de/news-einzelansicht/coronavirus.html zur Verfügung.
Pandemieplan und Arbeitsschutz
Bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird aktuell ein „Pandemieplan Covid-19 für Apotheken“ erarbeitet, den wir Ihnen nach Fertigstellung und Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg umgehend zur Verfügung stellen.
Bitte prüfen Sie auch jetzt schon Ihre Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zu Hygiene in der Apotheke für einen möglichen Pandemiefall. Die einschlägigen Dokumente der Bundesapothekerkammer zum Arbeitsschutz bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen, dazu zählt SARS-CoV-2, werden derzeit ebenfalls überarbeitet. Bis diese zur Verfügung stehen orientieren Sie sich bitte an den vorhandenen Dokumenten zu Schutzmaßnahmen in der Apotheke während einer Influenzapandemie (https://www.abda.de/fuer-apotheker/arbeitsschutz/arbeitsschutzmassnahmen/ )
Es gibt derzeit keine Empfehlungen für eine prophylaktische Arzneimitteleinnahme gegen Corona-Virus-Infektionen oder eine Impfung.
Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände (Stand 05.03.2020)
Am 4. März 2020 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – Bundesstelle für Chemikalien – eine Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit bekannt gegeben (rechte Spalte "Downloads").
Rechtsgrundlage ist Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (EU-Biozidverordnung). Hintergrund ist der aktuelle Versorgungsengpass mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion infolge der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Auf der Basis der Allgemeinverfügung können Apotheken folgende Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion herstellen und in den Verkehr bringen, ohne hierfür eine Zulassung nach der EU-Biozidverordnung beantragen zu müssen:
» 2-Propanol-Wasser-Gemisch 70 % (V/V)
» 2-Propanol-Wasser-Gemisch mit Wasserstoffperoxid und Glycerol nach WHO-Formulierung
Ethanol-Wasser-Gemische können ebenfalls als Biozide zur hygienischen Händedesinfektion hergestellt werden, da diese derzeit noch zulassungsfrei in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen. Die Allgemeinverfügung erfasst vor diesem Hintergrund Händedesinfektionsmittel auf der Basis von Ethanol nicht.
Die biozidrechtlichen Vorschriften, z. B. hinsichtlich der Etikettierung (s. ABDA-Handlungshilfe), sind allerdings anzuwenden.
Die ABDA hat für die Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände eine Handlungshilfe erarbeitet (rechte Spalte "Downloads").
Bei der Herstellung auf der Basis der biozidrechtlichen Vorschriften ist die Verwendung nicht Arzneibuch-konformer Ausgangsstoffe möglich.
Die Allgemeinverfügung der Bundesstelle für Chemikalien tritt vorbehaltlich eines früheren Widerrufs zum 31. August 2020 außer Kraft. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Mit Blick auf die Ressourcen an Ausgangsstoffen empfiehlt sich die Abgabe für den privaten Bereich lediglich in haushaltsüblichen Mengen, z. B. eine Packungsgröße von 100 ml.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Preisgestaltung, dass bereits Apotheken wegen angeblich überhöhten Preisen durch die Presse angeprangert wurden.
Patiententelefon 116 117 gibt Auskunft über Coronavirus
Die KVBW bittet alle Patienten, die Fragen zum Coronavirus und einer möglichen Erkrankung haben, primär den Patientenservice unter der Telefonnummer 116 117 in Anspruch zu nehmen.
Insbesondere weist die KVBW darauf hin, dass gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Personen mit Atemwegsinfekten, die nicht aus einem Risikogebiet oder aus einer Region mit gehäuften Krankheitsfällen kommen oder Kontakt mit einem gesichert Infizierten hatten, nach derzeitiger Erkenntnis nicht regelhaft getestet werden müssen. Daher ist in diesen Fällen ein Besuch einer Praxis/Notfallpraxis nicht notwendig; es sei denn, der Krankheitszustand macht dies erforderlich.
Das Robert Koch-Institut stuft das Risiko einer Epidemie in Deutschland nach wie vor für „gering bis mäßig“ ein.
Empfehlungen für Apotheken zur aktuellen Coronavirus-Situation
(Stand 27.2.2020)
Aufgrund der aktuellen Meldungen zu den steigenden Fallzahlen bei Coronavirus-Infektionen und den damit zusammenhängenden Quarantänemaßnahmen in Italien erreichen uns nun gehäuft Fragen zu Empfehlungen oder Maßnahmen für Apotheken.
Derzeit liegen keine Empfehlungen der Behörden oder Institutionen für besondere Maßnahmen in oder für Apotheken vor. Sofern aufgrund von Coronavirus-Erkrankungen besondere Aufgaben auf Apotheken zukommen, informieren wir alle Apotheken im Land umgehend darüber.
Für Apotheken gilt daher nach aktuellem Stand (27.Februar 2020):
- Für Apotheken liegt das Augenmerk weiterhin auf der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Stellen Sie den Wochenvorrat mit Arzneimitteln sicher und prüfen Sie die Arzneimittelvorräte besonders hinsichtlich Erkältungsmitteln (fiebersenkende Arzneimittel, Antibiotika, Antitussiva). Es gibt derzeit noch keine Arzneimittel zur kausalen Behandlung von Corona-Virus-Erkrankungen.
- Prüfen Sie Ihre aktuellen Arbeitsschutzmaßnahmen in der Apotheke!
Bezüglich der Schutzmaßnahmen, Hygienepläne und Desinfektion können die Empfehlungen, die für eine Influenzapandemie zur Verfügung stehen, als Informationsgrundlage herangezogen werden. Auch die Unterlagen der Bundesapothekerkammer, die zum Arbeitsschutz für Apotheken zur Verfügung stehen, sind dafür hilfreich.
Prüfen Sie Ihren Desinfektionsmittelvorrat für die Hände- und Flächendesinfektion für die Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrer Apotheke
Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren wie Corona-Virus), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" anzuwenden.
Geeignete Mittel enthält die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren.
- Die Überlegungen zu Hygienemaßnahmen in Apotheken können sich derzeit an den vom Robert-Koch-Institut ausgesprochenen Empfehlungen zu Desinfektions- und Hygienemaßnahmen orientieren.
- Für Patientenanfragen zum Eigenschutz können Sie auf die Informationen des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) zurückgreifen
Danach gilt allgemein: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger
Patientenanfragen zum Corona-Virus werden außerdem bei der Hotline des Landesgesundheitsamtes beantwortet. Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555.
Auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes stehen weitere Informationen zur Verfügung.
FAQ´s des Robert-Koch-Institutes zum neuartigen Coronavirus
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise zum neuartigen Coronavirus können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort finden Sie auch aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum neuartigen Coronavirus werden dort laufend für die Fachöffentlichkeit aktualisiert.
Informationen für Bürger, darunter auch Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt die BZgA unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.