Wie reagiere ich auf Hamsterkäufe in der Apotheke?
18.03.2020
Bitte wirken Sie entsprechenden Hamsterkäufen entgegen, in dem Sie die Patientin/den Patienten darauf hinweisen, dass solche Käufe nicht notwendig sind, da die Arzneimittelversorgung weiterhin sichergestellt ist.
Wir möchten Sie zudem darüber informieren, dass das Bundesgesundheitsministerium sich in der Absicht, Versorgungsengpässen vorzubeugen, gestern über die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Hinweisen zum Verordnungsverhalten an die Ärzteschaft gewandt hat. In dem Schreiben von Staatssekretär Dr. Steffen heißt es:
„Um eine kontinuierliche, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, sicherzustellen, bitte ich bei der Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen:
• Die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten (z.B. mit einer N3-Packung) sollte wie gewohnt fortgesetzt werden, um Arztbesuche auf das Nötigste zu reduzieren und damit die behandelnden Ärztin-nen und Ärzte zu entlasten.
• Auf eine zusätzliche Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, sollte verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.“
Zugleich hat das Bundesgesundheitsministerium sich an die ABDA gewandt und auch um ein angemessenes Abgabeverhalten in den Apotheken gebeten. Im dem Schreiben heißt es: „Vergleichbare Anforderungen ergeben sich auch für die Apotheken bei der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Durch die Ab-gabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpäs-sen entgegengewirkt werden. Die Apotheken werden gebeten, dies zu berücksichtigen.“