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Plausibilitätsprüfung Rezeptur – das NRF informiert

02.08.2012

Seit Neufassung der Apothekenbetriebsordnung Mitte Juni 2012 haben sich die Anfragen an die DAC/NRF-Informationsstellen auf durchschnittlich 70–80 pro Tag erhöht. Neben Fragen nach der analytischen Prüfung der defekturmäßig hergestellten Arzneimittel und Zwischenprodukte sowie dem bisherigen Spektrum galenischer Fragen zur Rezepturenherstellung geht es überwiegend um die Plausibilitätsprüfung.

Zurzeit kann die gewohnte, sehr zeitnahe Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Das betrifft leider auch galenische Fragen zu Ad-hoc-Rezepturen, die nichts mit der Plausibilitätsprüfung zu tun haben.

Die NRF-Rezeptur-Informationsstelle kann dem Apotheker die Plausibilitätsprüfung der Rezepturen nicht völlig abnehmen. Zu seinem Aufgabenbereich gehört neben der Erkennung des Problems, dessen rationaler Bewertung und Begründung auch die Erarbeitung eines Lösungsansatzes. Die Mitarbeiter von DAC/NRF dürfen diese Vorarbeit des Apothekers und seines Teams voraussetzen. Sie sind dann gern bereit, die Überlegungen zu überprüfen und zusätzliche Anregungen zu geben. Die Kollegialität gebietet es jedoch, allgemein gestellte Fragen zunächst mit dem freundlichen Hinweis auf die Möglichkeiten zur Eigenrecherche zurückzugeben:

−    „Ist die Rezeptur plausibel?“

−    „Sind die Wirkstoffe kompatibel?“

−    „Kann man die Rezeptur so (noch) herstellen?“

Für die Recherche stehen aus der DAC/NRF-Autorenschaft die Broschüre „Tabellen für die Rezeptur“ zur Verfügung, zudem die NRF-Rezepturhinweise im Internet (www.dac-nrf.de > NRF > Rezepturhinweise > Rezepturhinweise-Datenbank) und natürlich das DAC/NRF-Werk selbst als Loseblattsammlung oder als CD. Es wird dringend darum gebeten, nur solche Fragen an die DAC/NRF-Informationsstellen zu richten, die sich mit den angegebenen und weiteren Rechercheangeboten und auch nach Besprechung im Apothekenteam nicht klären lassen. Pharmakologie/Toxikologie und gesundheitlichen Bedenklichkeit, sowie Taxation und Rechtsfragen gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich von DAC/NRF.

Das DAC/NRF-Laboratorium hat mit Blick auf die Neuerungen der Apothekenbetriebsordnung aktuell vordringliche Aufgaben in der Entwicklung der Prüfanweisungen für die defekturmäßig hergestellten NRF-Arzneimittel und ‑Stammzubereitungen sowie in der Standardisierung neuer Rezepturen und ihrer Verbreitung bei der Ärzteschaft. Denn die Plausibilitätsprüfung entfällt bei standardisierten Formeln.

Die Plausibilitätsprüfung freier Rezepturen gehörte im Übrigen immer schon zur Sorgfaltspflicht des pharmazeutischen Personals. Sie ist also nicht neu. Der einzige Unterschied ist, dass sie jetzt im Gesetz steht und schriftlich festzuhalten ist. Das bedeutet aber keineswegs, dass nun alles falsch ist, was früher einmal richtig war. Die Bewertung der Rezepturen soll weiter sachlich geführt werden, und die Kompetenz der praxiserfahrenen Apotheker(innen), PTA und Pharmazieingenieure in der Apotheke einbeziehen.

 

© Govi-Verlag 2012                                                                                                Eschborn, 20.7.2012

 

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