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Insolvenz des Rechenzentrums AvP: Apothekerschaft wendet sich an Landesregierung

24.09.2020

Mit einem gemeinsamen Brief wenden sich Landesapothekerverband (LAV) und Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) anlässlich der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AVP hilfesuchend an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Die beiden Standesorganisationen ergreifen dabei für die betroffenen Apotheken das Wort und bitten um deren Unterstützung aus Mitteln des Landes.

Das Schreiben stellt eingangs die Sachlage dar und schildert dann eindringlich die unmittelbare Betroffenheit der beteiligten Apotheken. Es stünde fest, dass „ein kompletter Forderungsausfall eine Vielzahl von Apotheken - auch in Baden-Württemberg - völlig unverschuldet in eine existenzielle Bedrohungslage bringen wird, die in manchen Fällen mit wochenlangen coronabedingten Umsatzrückgängen kumuliert.“ Die Präsidenten Fritz Becker (LAV) und Dr. Günther Hanke (LAK) warnen: „Bei einem Zahlungsausfall ist das Geld für die Apotheken verloren.“ Dies sei eine Situation, die für viele Apotheken das Aus bedeuten würde, so der Brief weiter. Die Organisationen bitten den Ministerpräidenten um Prüfung, inwieweit es möglich sei, „die unverschuldet in Not geratenen Apotheken aus Mitteln des Landes zu unterstützen“.

Im Flächenstaat Baden-Württemberg versorgen etwa 2.400 Apotheken die Bevölkerung mit Arzneimitteln. Von der AvP-Insolvenz dürfte rund jede fünfte Apotheke betroffen sein. Experten schätzen die Summe der offenen Forderungen für die bundesweit betroffenen Apotheken auf über 300 Millionen Euro. Genaue Zahlen für das Bundesland Baden-Württemberg liegen derzeit nicht vor.

Apothekenrechenzentren wickeln im Auftrag der einzelnen Apotheken die Abrechnung von Rezepten mit den etwa 100 Krankenkassen in Deutschland ab. Die Apotheken reichen dazu am Monatsende die bereits belieferten Rezepte bei ihren Rechenzentren ein, die die Daten der Rezepte digitalisieren, Sammelrechnungen erzeugen und bei den entsprechenden Krankenkassen einreichen. Die Krankenkassen überweisen nach Prüfung der Abrechnung die den Apotheken zustehenden Beträge auf Treuhandkonten bei den Rechenzentren, die ihrerseits dann das Geld an die Apotheken weiterleiten. Beim insolventen Rechenzentrum AvP sind in vielen Fällen die Gelder des Abrechnungsmonats August nicht an die Apotheken ausgezahlt worden. Dieses Geld umfasst nicht nur das Honorar der Apotheke für ihre pharmazeutisch erbrachte Leistung, sondern auch den reinen Warenwert der abgegebenen Arzneimittel – Beträge, die die Apotheke ihren Vorlieferanten schuldet und nun die Apotheke unverschuldet in existenzielle Schwierigkeiten bringen.

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