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Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Einführung einer neuen Bereichsbezeichnung „Pädiatrische Pharmazie“ der apothekerlichen Weiterbildung

29.10.2024

Nach § 9d Absatz 1 Heilberufe-Kammergesetz (HB-KG) sind Entwürfe von Vorschriften, mit denen neue Vorschriften nach § 9a Absatz 1 HB-KG eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen, von der Kammer zur Information von betroffenen Interessenträgern, auch solchen, die keine Angehörigen des betroffenen Berufs sind, für die Dauer von in der Regel 21 Tagen auf einer dafür vorgesehenen Internetseite zu veröffentlichen. Allen Betroffenen ist dabei Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt dar-zulegen.

Für den Zeitraum vom 30.10.2024 bis einschließlich 20.11.2024 können entsprechende Anmerkungen und Stellungnahmen der LAK an recht(at)lak-bw.de übermittelt werden.

Die vorgesehenen Ergänzungen der Weiterbildungsordnung lauten wie folgt:

In § 2 Absatz 2 wird folgende Nr. 8 angefügt: „8. Bereich: Pädiatrische Pharmazie“

8. Pädiatrische Pharmazie

Die Zusatzbezeichnung „Pädiatrische Pharmazie“ ist der Bereich der Pharmazie, der sich mit der pharmazeutischen Beratung und Betreuung sowie mit der Arzneimittelversorgung pädiatrischer Patienten befasst.

Dazu zählen insbesondere die qualitätsgesicherte Herstellung pädiatrischer Arzneimittel, die pharmazeutische Beratung und Betreuung pädiatrischer Patienten und deren Angehöriger sowie der pädiatrisch tätigen Ärzte und Pflegekräfte mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei dieser besonderen Patientengruppe zu erhöhen.

Die Weiterbildung befasst sich zudem mit der pharmazeutischen Beratung und Betreuung Schwangerer, Stillender sowie bei Kinderwunsch.

Weiterbildungsziel

Erwerb und Weiterentwicklung eingehender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, sodass der weitergebildete Apotheker

  • pädiatrische Patienten, ihre Angehörigen sowie medizinisches Fachpersonal rund um die pharmazeutische Versorgung sowie zu Fragen des Gesundheitsschutzes berät. Dabei berücksichtigt er altersphysiologischen Besonderheiten.
  • im Rahmen der ärztlichen Verordnung und der Selbstmedikation über typische Erkrankungen in der Pädiatrie, deren Krankheitsbilder und die Pharmakotherapie berät. Er erkennt, bewertet, vermeidet und löst arzneimittelbezogene Probleme und erhöht so die Sicherheit der Arzneimitteltherapie.
  • individuelle Arzneimittel im Rahmen der Rezeptur und Defektur in der nach aktuellem Stand der pharmazeutischen Wissenschaft erforderlichen Qualität herstellt.
  • pädiatrische Patienten, ihre Angehörigen sowie medizinisches Fachpersonal über Präventionsmaßnahmen, über altersgerechte Ernährung unter Berücksichtigung sich verändernder Bedürfnisse im Energie- und Nährstoffbedarf sowie über besondere Ernährungsformen berät.
  • über die Arzneimitteltherapie bei Kinderwunsch, während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sowie bei weiteren Fragen rund um die Gesundheit in diesen Phasen berät.
  • Jugendliche und ihre Angehörigen über körperliche Umstellungen in der Pubertät, typische Erkrankungen in dieser Lebensphase sowie deren Arzneimitteltherapie berät. Er informiert über Risiken des Arzneimittelmissbrauches und Gefahren von Sucht.

Weiterbildungszeit und Durchführung

12-monatige Tätigkeit in einer zur Weiterbildung geeigneten Einrichtung (öffentlichen Apotheke, Krankenhäuser, Krankenhausapotheken, krankenhausversorgende öffentliche Apotheken) einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit anzufertigen.

Während der Weiterbildungszeit stellt der Weiterzubildende verschiedene Rezepturen in pädiatrischer Dosierung her. Die Qualität von mindestens einer Kapselherstellung muss durch eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme, z. B. ZL-Ringversuch, nachgewiesen werden.“

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