BfArM ordnet Ruhen der Zulassung diverser Generika an
10.12.2014
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat gestern Abend eine Liste der Medikamente veröffentlicht, deren Zulassung wegen des Verdachts auf gefälschte Zulassungsstudiendaten ruht. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat heute die Apotheken darüber informiert, welche konkreten Medikamente nicht mehr abgegeben werden dürfen. „Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert in den Apotheken einen außerordentlichen Einsatz. Die Apotheker setzen die Maßnahme zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft unverzüglich um. Sie sind sich ihrer Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit bewusst“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Medikamente, deren Zulassung ruht, dürfen von Apotheken nicht mehr abgegeben werden. Patienten, die entsprechende Medikamente bereits Zuhause habe, können diese weiterhin ohne gesundheitliches Risiko einnehmen.
Kiefer: „Die Apotheker sorgen dafür, dass die Patienten in jedem Einzelfall mit einem alternativen Präparat versorgt werden, wenn das vom Arzt verordnete Medikament nicht mehr verfügbar sein sollte. Aber auch das ist in jedem Einzelfall mit einem zusätzlichen Beratungsaufwand verbunden.“ Die Apotheker übernehmen diese Aufgabe im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags ohne zusätzliche Honorierung.
Weitere Informationen unter www.abda.de und unter auf der Seite der AMK.