Zum Hauptinhalt springen

Berufsschulschließung bis voraussichtlich 19.04.2020

16.03.2020

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg schließt sich der Empfehlung des Kultusministeriums an und bittet Ausbilder*innen, Auszubildende bei der Umsetzung der berufsschulischen Inhalte, auch beim Ausdruck der Lernmaterialien, zu unterstützen. Auszubildende sollen vom Ausbilder*in ein erforderliches Zeitfenster zur Verfügung gestellt werden. Die Berufsschüler*innen werden von ihren Lehrer*innen unterschiedliche Arbeitsaufträge und Lernmaterialien erhalten. Wir bitten Sie, Ihren Auszubildenden die Möglichkeit zu Erarbeitung der Schulstoffes zu ermöglichen. Dies können beispielsweise durch eine Freistellung am eigentlichen Berufsschultag oder die Möglichkeit in einem separate Raum in der Apotheke zu lernen erfolgen. Die schulischen Arbeiten sind keine Hausaufgaben, die in der Freizeit erledigt werden sollen sondern ein Ersatz für die Präsenzzeit in der Berufsschule. Dies ist als Ausbildungszeit anzurechnen.

Für alle Auszubildenden und ganz besonders für Auszubildende im 3. Lehrjahr, bei den die Abschlussprüfung ansteht, ist die Umsetzung dieser Empfehlung sehr wichtig.

Als Ansprechpartner steht Ihnen wie den Schülerinnen und Schülern der/die Klassenlehrer*in zu Verfügung.

zurück zu: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg