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Bekanntmachung nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) zu saisonalen Influenza-Impfstoffen

10.12.2018

Am 23. November 2018 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel beim saisonalen Grippe-Impfstoff offiziell im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der vorliegende Versorgungsmangel ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten.
Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gestatten das Inverkehrbringen entsprechender Impfstoffe für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mittels Allgemeinverfügung, die am heutigen Freitag, den 07. Dezember 2018 im Staatsanzeiger veröffentlicht wird und am Tag darauf in Kraft tritt.
[Hier] gelangen Sie zur Allgemeinverfügung.

 

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