Apothekenhonorar: ABDA sieht Methodenfehler und gibt Stellungnahme ab
10.08.2012
Die geplante Erhöhung der Vergütung der Apotheken in Höhe von 0,25 Euro pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung ist vollkommen unzureichend. Das hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anpassung des Apothekerhonorars noch einmal bekräftigt und ausführlich begründet. Dabei kritisiert die ABDA vor allem die zugrunde gelegte Methodik – der Referentenentwurf sieht vor, von dem tatsächlichen Anpassungsbedarf aufgrund von Kostensteigerungen den „Anstieg des Rohertrags“ abzuziehen.
„Dies ist sachlogisch falsch und leistungsfeindlich“, heißt es in der Stellungnahme, die dem Bundeswirtschaftsministerium übersendet wurde. Denn der Rohertragsanstieg müsse zuerst einmal zur Deckung der Kosten für den wachsenden Leistungsumfang eingesetzt werden – hierunter fallen unter anderem Mehrkosten für Personal mit entsprechenden Lohn- und Lohnnebenkosten. Dazu ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: „Die Rechenmethodik des Bundeswirtschaftsministeriums verweigert dem Inhaber einer Apotheke de facto einen angemessenen Unternehmerlohn für die Mehrleistung, die er erbringt. Er erhält damit über all die Jahre noch nicht einmal einen Inflationsausgleich.“
Der Verordnungsgeber kommt nach mehr als acht Jahren erstmalig der gesetzlichen Vorgabe nach, die Entgeltung der Apotheken anzupassen. Die Berechnung, des Ministeriums erkennt an, dass die Kosten der Apotheken deutlich gestiegen sind. So erhöht die stetig steigende Zahl an Rabattverträgen den Aufwand für die Beratung der Patienten, für die Bestimmung des abzugebenden Arzneimittels und die Erklärung eines Wechsels des dem Patienten unbekannten Herstellers. Außerdem haben die Apotheken die Intensität der Beratungsleistungen kontinuierlich ausgebaut – was ebenfalls die Personalkosten erhöht. Die Tarifgehälter der Apothekenmitarbeiter sind seit 2004 um 18 Prozent gestiegen – damit einher geht eine Umschichtung innerhalb der Mitarbeiterschaft hin zu höher qualifizierten Mitarbeitern. Insgesamt sind die Personalkosten der Apotheken von 2004 bis 2011 um 29,1 Prozent gestiegen. Und schließlich sind auch Apotheken von generellen Preissteigerungen betroffen – sei es für Mietzahlungen, Gebühren, für Abschreibungen oder Investitionen aller Art.
Das im Referentenentwurf angelegte Berechnungsverfahren „fordert vom Apothekeninhaber, diese Mehrkosten aus seinem zusätzlichen Rohertrag ‚gegen zu finanzieren‘“, stellt die ABDA fest. Hinzu kommt: Sollte diese Rechenmechanik auch für zukünftige Anpassungen des Apothekenentgelts zur Anwendung gebracht werden, wäre das eine dauerhafte Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Wolf: „Wo bleibt da die Perspektive für einen wirtschaftlich leistungsfähigen Berufsstand? Der Gewinn aus dem Apothekenbetrieb wird langfristig auf dem nominalen Niveau des Jahres 2004 gedeckelt. Das ist leistungsfeindlich – und eine solche Deckelung gibt es bei keinem anderen Berufsstand.“
Die Zahlen aus dem Referentenentwurf machen klar: Ohne die Methodik der Verrechnung des Rohertraganstiegs liegen die Zahlenwerke von Ministerium und ABDA im Ergebnis nicht weit auseinander.„Der errechnete Anpassungsbedarf des Festzuschlags für die Jahre 2002 bis 2011 von 1,03 Euro liegt sehr nahe bei dem von der ABDA für diesen Zeitraum dokumentierten Anpassungsbedarf von 1,04 Euro“, heißt es in der Stellungnahme.
In seinem Referentenentwurf will das Ministerium auch das Interesse der Arzneimittelverbraucher berücksichtigt sehen. Dazu der ABDA-Präsident: „Dabei wird aber unterstellt, der Verbraucher interessiere sich nur für möglichst billige Arzneimittelpreise. Wo aber bleibt das Interesse an einer bundesweiten, flächendeckenden und hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln zu jeder Tages- und Nachtzeit? Wo das Interesse an einer angemessenen Auswahl unter fachlich und wirtschaftlich unabhängigen Apotheken? Wo das Interesse an einer unabhängigen Beratung und einer zeitnahen Versorgung, ohne dass ich 30 Kilometer mit dem Auto fahren muss, wie es bereits in manchen ländlichen Regionen der Fall ist?“ Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln setze eine angemessene Honorierung der Apotheken und ihrer Eigentümer voraus: „Dass diese gefährdet ist, können wir schon daran erkennen, dass per Saldo mittlerweile schon sechs Apotheken pro Woche dichtmachen“, so Wolf.
Fazit der ABDA: Durch die Methodik des Referentenentwurfs sinkt der wirtschaftliche Ertrag des Apothekeninhabers real; er wird damit dauerhaft von der Steigerung der gesamt-gesellschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Auf Basis unterschiedlicher Daten gelangen – bei sachgerechtem Vorgehen – Bundeswirtschaftsministerium und ABDA zu einem sehr ähnlichen Anpassungsbedarf. Die ABDA sieht sich mithin in ihrer Forderung nach einer Anhebung des Festzuschlags je Packung auf 9,14 Euro zum 1. Januar 2013 bestärkt.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de.