Apotheken in Baden-Württemberg stellten mehr als 753.000 Rezepturen her
26.04.2019
Örtliche Apotheken leisten mit der Herstellung von individuellen Rezepturen jedes Jahr einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung.
Im Jahr 2018 haben die öffentlichen Apotheken in Baden-Württemberg mehr als 753.000 sogenannte allgemeine Rezepturen, wie zum Beispiel Kapseln oder Salben, für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI).
Die Zahl der Rezepturarzneimittel liegt eigentlich noch höher. „Rezepturen für Privatversicherte, von Sprechstundenbedarf oder auf direkte Nachfrage des Patienten sind in den Auswertungen des DAPI nicht berücksichtigt“, sagt Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.
Individuelle Rezepturen sind unersetzlich und notwendig
Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich. Besonders Kinder benötigen oftmals ein Medikament in einer Dosierung, welches von der Industrie so nicht hergestellt wird. Dr. Hanke betont auch, dass die Herstellung von individuellen Rezepturen Versorgungslücken schließen. „Sie sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Darauf können und sollen unsere Patienten nicht verzichten.“, so Dr. Hanke weiter.
Gemeinwohlpflichten der örtlichen Apotheken sind für Patienten wichtig
Mit der Herstellung von Rezepturen leisten die örtlichen Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Dr. Hanke: "Nur die örtliche Apotheke kann Kapseln oder Zäpfchen zeitnah anfertigen. Der Prozess ist für die Apotheke aufwändig, und der Zeitaufwand wird nicht angemessen honoriert.“
Für die wohnortnahen Apotheken gehört die Rezepturherstellung zu den sogenannten Gemeinwohlpflichten. Dazu zählen auch regelmäßige Notdienste sowie Beratungsleistungen der Apotheke für den Patienten. Die ausländischen Arzneimittelversender können diese nicht kostendeckend honorierten Leistungen nicht erbringen beziehungsweise picken sich hier die Rosinen heraus.
Gerade weil diese Gemeinwohlpflichten für die Versorgung der Patienten so wichtig sind, muss das Netz aus wohnortnahen Apotheken erhalten bleiben.