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Alkoholsteuerrechtliche Ausnahmeregelungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln enden zum 31.12.2020

21.12.2020

Die Generalzolldirektion informiert, dass die fiktiven Erlaubnisse zur steuerfreien Verwendung von Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln nicht verlängert und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 enden werden.

Weitere Informationen zum Thema „Verwendung von steuerfreiem Ethanol für die Herstellung von Desinfektionsmitteln“ finden Sie auf unserer Corona-Seite unter „Desinfektionsmittel“.

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