Wie kann ich mich weiterbilden?

Nach erfolgreich abgeschlossenem Pharmaziestudium stellen sich viele von Ihnen vielleicht noch die Frage: Wie geht es danach weiter?

Das Studium hat Ihnen eine breite Wissensbasis für viele Beschäftigungsfelder vermittelt.

Mit dem Eintritt ins Berufsleben wird nun die praktische Anwendung des bisher theoretischen Fachwissens gefordert. Die Weiterbildung zum Fachapotheker bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen auf einem bestimmten Fachgebiet praxisorientiert auszuweiten. Durch praxisnahe Themen-auswahl und den Austausch mit Kollegen und Referenten werden Sie bereits während Ihrer Weiterbildungszeit von Ihrem neu erworbenen Wissen profitieren. Außerdem vermittelt die Weiterbildung immer wieder Motivation und Spaß für den Berufsalltag.

Nutzen Sie die Chance und erweitern Sie Ihr Wissen auf Ihrem jeweiligen Fachgebiet! Gerade für die Zukunft von uns jungen Apothekern ist die Profilierung als unverzichtbare Experten im Gesundheitswesen besonders wichtig.
 
Wie kann ich mich weiterbilden?

Die Weiterbildung ist im "Gesetz über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Dentisten" (Heilberufe-Kammergesetz) verankert. Im Detail wird die Weiterbildung von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg durch die Weiterbildungsordnung und die Richtlinien zur Weiterbildungsordnung geregelt

Die Weiterbildung kann nur an einer anerkannten Weiterbildungsstätte durchgeführt werden und dauert bei Vollzeitbeschäftigung 3 Jahre (36 Monate). Eine Weiterbildung ist generell auch bei Teilzeitarbeit möglich. Hierbei ist mindestens die Hälfte der tariflichen Wochenarbeitszeit erforderlich. Die Weiterbildungszeit verlängert sich dabei entsprechend. Ein Verzeichnis mit allen Weiterbildungsstätten in Baden-Württemberg finden Sie untenstehend.

Während Ihrer Weiterbildung werden Sie durch einen ermächtigten Apotheker betreut, der Sie in Ihrer zielgerichteten Arbeit unterstützt. Zusammen mit ihm erstellen Sie einen Weiterbildungsplan und führen regelmäßig Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung. Wenn Sie sich zu einer Weiterbildung entschließen, sollten Sie sich möglichst rasch bei der Landesapothekerkammer anmelden. Bereits erworbene Berufserfahrung kann rückwirkend nicht als Weiterbildungszeit anerkannt werden. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes während ihrer Weiterbildung ist durchaus möglich, sofern Ihr neuer Arbeitsplatz ebenfalls eine Weiterbildungsstätte ist. Unterbrechungen der Weiterbildung sind ebenfalls erlaubt.

Begleitend zur praktischen Tätigkeit ist der Besuch von Weiterbildungsseminaren verpflichtend. Nach den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer (BAK) sind es derzeit 120 Seminarstunden. Die Inhalte der Veranstaltungen werden von den Fachkommissionen der BAK laufend überarbeitet und sind für alle Kammern verpflichtend.

Einen Überblick über die Inhalte der Veranstaltungen erhalten Sie in einem Seminarspiegel für das jeweilige Gebiet. Die Veranstaltungen für das Gebiet Allgemeinpharmazie werden komplett von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg angeboten. Die Seminare der übrigen Weiterbildungsgebiete werden bundesweit abgehalten. Die Seminargebühren können bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Aus-, Fort- und Weiterbildung) erfragt werden.

Während der Weiterbildung müssen Sie eine Projektarbeit anfertigen. Diese beinhaltet ein spezielles Thema, mit dem Sie sich in Ihrer täglichen Praxis beschäftigen. In der Allgemeinpharmazie sind das zum Beispiel "Raucherentwöhnung", "Antibiotikaeinsatz bei Kindern" oder Aktionen in der Apotheke etc. Ihr Thema wählen Sie selbst frei. Der Umfang sollte etwa 10 Seiten betragen.

Die Projektarbeit muss schriftlich und zum so genannten "Fachgespräch" (Prüfung) bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Projektarbeit dient hierbei als Einstieg ins Gespräch. Mit dem Fachgespräch endet Ihre Weiterbildung. Mit Ihrem erfolgreichen Abschluss sind Sie berechtigt, den Titel "Fachapotheker/ in für ..." zu führen.