Mit der PTA-Ausbildung zum Abitur

Angewandte Naturwissenschaften (NTG) – seit Beginn des Schuljahres (2011/2012) auch in der Fachrichtung Pharmazie.

Das Profil Angewandte Naturwissenschaften, Fachrichtung Pharmazie des Technischen Gymnasiums (TGN) verfolgt das Ziel, jungen Menschen mit ausgeprägtem naturwissenschaftlichem Interesse sowohl eine Grundlagenwissenschaft auf gymnasialem Niveau zu vermitteln als auch für den Beruf des/der Pharmazeutisch-technischen Assistenten/in (PTA) zu qualifizieren.

Doppelqualifikation
Primäres Ziel des TGN ist das Abitur. Da gleichzeitig die Ausbildung zum Beruf des PTA stattfindet, ist das Fach Technische Pharmazie als Profilfach festgelegt. An einem Tag pro Woche erfolgt die praktische Ausbildung in den gut ausgestatteten Labors der Kerschensteinerschule. Die Noten des Praktikums sind fester Bestandteil des Abiturs.

Schulische Ausbildung
PTA besitzen eine breite Grundlagenausbildung in den verschiedenen Bereichen der Pharmazie. Ihre Kenntnisse eröffnen ihnen daher Arbeitsfelder in der Apotheke und in der Industrie. Die fachtheoretische Ausbildung (z. B. Arzneimittelkunde, Pharmazeutische Chemie, Galenik) sowie die fachpraktische Ausbildung im labortechnischen Praktikum werden durch allgemein bildende Fächer (z. B. Deutsch, Englisch) ergänzt und sichern so die Studierfähigkeit der Absolventen. Die für die allgemeine Hochschulreife erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache können im Fach Französisch erworben werden.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung endet mit der Abiturprüfung nach 3 Jahren. Für die Zusatzqualifikation Pharmazeutisch-technische Assistent/in eine Zusatzprüfung und die Ableistung eines 6-monatigen Praktikums mit Bezug zum Beruf des PTA erforderlich.

Aufnahmevoraussetzung
•    Mittlerer Bildungsabschluss mit Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, naturwissenschaftliches Arbeiten oder Chemie (Fachr. Chemie, Pharmazie) bzw. Physik (Fachr. Physik) mit 3,0 oder besser oder Versetzungszeugnis in die Oberstufe eines Gymnasiums
•    Altersbegrenzung: höchstens 18 Jahre bzw. (21 Jahre bei abgeschlossener Berufsausbildung)