Ausbildungsnachweis

Merkblatt:
Der Ausbildungsnachweis ist die persönliche Ausarbeitung zur PKA-Ausbildung in der Apotheke und in der Berufsschule. Hier finden Sie unser Merkblatt mit einigen Ideen, wie die Ausbildungsnachweise geführt werden sollen. Grundlage für den Ausbildungsnachweis bietet der betriebliche Ausbildungsplan und der Berufsschulunterricht in den berufsbezogenen Fächern: [pdf].

Formblatt:
Die Formblätter für Ihren Ausbildungsnachweis können Sie hier abrufen: [word] oder [pdf].

Deckblatt:
Bitte legen Sie in Ihren Ausbildungsnachweisorder dieses Deckblatt ein. So kann Ihr:e Berufsschullehrer:in und ein Mitglied des Prüfungsausschusses Ihren Ausbildungsnachweis leichter von anderen unterscheiden und die Ausbildungszeit kontrollieren: [pdf].

Sichtvermerk:
Für Auszubildende ab dem Schuljahr 2021/2022 gilt folgende Neuerung:

In angemessenen Zeitabständen ist der Ausbildungsnachweis anhand des sogenannten „Sichtvermerkes“ durch die Berufsschule (ggf. auch durch die gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen) zur Kenntnis zu nehmen. Dies wird unterschriftlich bestätigt, spätestens an der Zwischenprüfung, aber frühestens nach 12 Monaten Ausbildungszeit: [pdf].

Ringordner:
Es kann ein beliebiger Ringorder oder auch der Ausbildungsnachweis-Ordner des Deutschen-Apotheker-Verlages verwendet werden [weiter zum DAV],
E-Mail: service(at)deutscher-apotheker-verlag.de,
Telefon: 0711 2582-341,
Bestellnummer: 129019147

Bescheinigung:
Zum Antrag auf Prüfungszulassung ist der Ausbildungsnachweis einem Mitglied des Prüfungsausschusses der Berufsschule vorzulegen. Dies wird in beiliegender Bescheinigung unterschriftlich bestätigt: [pdf].