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SEPA Umstellung: Änderungen für Arbeitgeber

02.10.2013

Die Umstellung des Lastschriftverfahrens auf das spätestens ab dem 01.02.2014 verbindliche SEPA Verfahren (Single Euro Payment Area) hat auch Folgen für die Zahlungen von Arbeitgebern an die Bayerische Apothekerversorgung. Zukünftig ist das Bankeinzugsverfahren bei allen angestellt tätigen Mitgliedern, die aus ihrem Arbeitsentgelt Beiträge zum Versorgungswerk entrichten, nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Beiträge künftig an das Versorgungswerk zu überweisen sind. Die Einstellung des Abbuchungsverfahrens erfolgt zum 31. Dezember 2013.

Allgemeine Informationen der Bayerischen Versorgungskammer zu den Neuerungen beim Abbuchungsverfahren ab November 2013 finden Sie hier.

Eine Ausfüllhilfe für Arbeitgeber zur monatlichen Überweisung finden Sie hier.

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