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Jedes dritte Medikament wegen Arzneiform beratungsbedürftig

05.10.2010

Darf eine Tablette geteilt werden? Wie wird ein Spray richtig inhaliert? Was ist bei einem Wirkstoffpflaster zu beachten? Jedes dritte vom Arzt in Baden-Württemberg verschriebene Arzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukt (30 Prozent) ist – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das Jahr 2009 ermittelt. Die Apotheken in Baden-Württemberg gaben im Jahr 2009 insgesamt rund 26 Millionen Packungen besonders beratungsbedürftiger Darreichungsformen an mehr als 5 Millionen GKV-Versicherte ab. Mehr als jeder zweite baden-württembergische GKV-Patient, der mit Arzneimitteln versorgt wurde, brauchte mindestens ein solches Präparat.

„Arzneimittel werden oft unterschätzt. Eine Kopfschmerztablette zu schlucken ist einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, so Dr. Günther Hanke, Präsident der Lan-desapothekerkammer Baden-Württemberg. Werden Arzneimittel falsch ange-wendet oder falsch gelagert, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehl-anwendungen können die Wirkung eines Präparats verändern oder zu Nebenwir-kungen führen. Hanke: „Damit Medikamente richtig wirken und gut verträglich sind, sollte sich jeder Patient vom Apotheker die richtige Anwendung zeigen oder erklären lassen.“

Der größte Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Tablet-ten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen: 2,6 Millionen GKV-Versicherte in Baden-Württemberg erhielten magensaftresistent überzogene oder retardierte Tabletten. Auf Platz zwei folgten Medikamente, die gespritzt werden müssen (1,1 Millionen Patienten). Apotheker informierten über die richtige Anwendung weitere 900.000 Patienten, die Augenarzneimittel brauchten, und rund 800.000 Patienten, die ein Medikament inhalierten.


Über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung für mehr als 10.000 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung oder Aufklärungskampagnen. Darüber hinaus nimmt die LAK Aufgaben wahr wie Fort- und Weiterbildungen oder Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen.

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