Baden-Württembergische Landesregierung gefährdet sichere Arzneimittelversorgung (Kopie 1)
10.09.2010
14 Landesregierungen haben sich dafür ausgesprochen, das im Laufe des bisherigen Gesetzgebungsverfahren gestrichene Pick-Up-Verbot aus dem Koalitionsvertrag wieder in den Gesetzestext aufzunehmen. Wie der Branchendienst Apotheke Ad-hoc meldet, haben sich nur die Länder Baden-Württemberg und Bremen enthalten. In der Sitzung des Unterausschusses „Arzneimittelmarkt“ eine Woche zuvor habe Baden-Württemberg als einziges Land sogar gegen das Pick-Up-Verbot gestimmt.
In diesen Pick-Up-Stellen, die in der Regel mit Versandapotheken kooperieren, kann ein Patient seine Arzneimittel bestellen und auch abholen. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat diese Auswüchse des Versandhandels von Anfang an abgelehnt. Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden Württemberg: „Wer in einem Supermarkt oder einer Drogerie ein Rezept einlöst, denkt oft nicht daran, dass Arzneimittel auch Probleme bereiten können, etwa Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen. Beratungen können und dürfen dort nicht stattfinden. Sogar in der Arzneimittelwerbung heißt der Pflichttext: ...Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.... Denn nur hier verfügt das Personal über das nötige Fachwissen.“
Die Umgehung von Apotheken bei der Arzneimittelversorgung stellt ein großes Risiko für die Patienten dar. Dr. Hanke: „Die Landesregierung hat sich wohl dem massiven Lobby-Druck der in Baden-Württemberg ansässigen Firmen gebeugt, indem sie sich nicht eindeutig für die Patientensicherheit und für ein Pick-Up-Verbot ausgesprochen hat.“
Die Landesapothekerkammer sieht ein Verbot von Pick-Up-Stellen als die richtige Konsequenz aus dem EuGH-Urteil vom Mai 2009 für mehr Patientensicherheit durch Stärkung des freien Heilberufs Apotheker.
Insbesonere Drogeriemarktketten verfolgen das Konzept von Pick-Up-Stellen. In Baden-Württemberg ist sowohl die Drogeriekette dm (Karlsruhe) als auch Schlecker (Ehingen) ansässig. In Kooperation mit Versandapotheken lassen sich die Drogerien Arzneimittel in ihre Filialen liefern.
Über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung für mehr als 12.000 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung oder Aufklärungskampagnen. Darüber hinaus nimmt die LAK Aufgaben wahr wie Fort- und Weiterbildungen oder Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen.
Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Stefan Möbius
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Villastraße 1, 70190 Stuttgart
Telefon 0711 99347-50 Telefax 0711 99347-45
E-Mail stefan.moebius(at)lak-bw.de
Internet www.lak-bw.de
Diese Presseinformation finden Sie hier als pdf zum Download.