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Ausgabe von Heilberufsausweisen und Institutionskarten durch die Landesapothekerkammer

12.02.2018

Zum 01. Januar 2019 wird der elektronische Medikationsplan flächendeckend eingeführt. Er soll einen elektronischen Datenaustausch zwischen Ärzten und Apotheken mithilfe der verschlüsselten Datenspeicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten gewährleisten. Der Zugriff auf Daten der eGK erfolgt in der Apotheke dabei unter Einsatz eines elektronischen Heilberufsausweises (HBA) sowie der so genannten Institutionskarte (SMC-B). Sie dient der Identifizierung der Apotheke in der Telematikinfrastruktur und unterstützt damit den Einsatz des HBA.

Die Apothekerkammern werden den Heilberufsausweis und die Institutionskarte ausgeben. Einen HBA beantragen können nach § 291 a SGB V alle Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten, eine SMC-B alle Betriebserlaubnisinhaber. Da ab 01.01.2019 der elektronische Medikationsplan die erste Anwendung sein wird, für die der HBA und die SMC-B benötigt wird, sollten insbesondere die Apothekenleiter die Karten rechtzeitig beantragen.

Das Verfahren zur Beantragung des HBA und der SMC-B werden wir ab Cosmas 2/2018 näher erläutern, insbesondere ab wann entsprechende Anträge gestellt werden können. Der HBA ist nicht zu verwechseln mit dem Mitgliedsausweis der Kammer. Dieser wird Ende März 2018 an alle beitragszahlenden Mitglieder automatisch versendet.

 

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