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Apotheken in Baden-Württemberg gaben 2011 mehr als 900.000 Betäubungsmittel ab

02.11.2012


Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) anhand der Auswertung von Rezeptdaten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Privatrezepte wurden nicht erfasst. Verordnet wurden Betäubungsmittel vor allem von Allgemeinmedizinern (60 % aller Packungen) und Internisten (17 %). Verordnungen von starken Schmerzmitteln konzentrierten sich noch stärker auf diese beiden Arztgruppen: 61 % wurden von Allgemeinmedizinern eingesetzt, 23 % von Internisten.

Die Versorgung der Patienten mit Betäubungsmitteln ist gesetzlich genau geregelt. „Um die Patienten vor Missbrauch zu schützen, vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers“, sagt Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. „Für die Apotheken sind die Lagerung und Abgabe mit großem Dokumentationsaufwand verbunden. Dafür erhält der Apo-theker pro Abgabe eines Betäubungsmittels pauschal 0,26 Euro zusätzlich – das deckt oft nicht einmal die Gebühren, die die Großhändler von der Apotheke verlangen.“

In den letzten Jahren nahm die Verordnung starker Schmerzmittel deutlich zu: Im Jahr 2005 gaben die Apotheken bundesweit 4,2 Mio. Packungen an GKV-Versicherte ab, 2009 waren es 5,7 Mio. Packungen, 2011 mehr als 6,3 Mio. Packungen. Das ent-spricht einer Steigerung um 50 Prozent innerhalb von sechs Jahren.
Betäubungsmittel werden vom Arzt auf einem gelben Rezeptformular verordnet, das aus drei Durchschlägen besteht und nur acht Tage lang gültig ist. Patienten sollten diese Rezepte deshalb zügig einlösen.



Hintergrundinformationen zu Betäubungsmitteln

Die meisten starken Schmerzmittel zählen zu den Betäubungsmitteln. Bei unsachge-mäßer Einnahme können sie die Gesundheit gefährden und eine Abhängigkeit hervor-rufen. Sie fallen daher unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes. Die ent-sprechenden Arzneimittel sind bei sehr starken Schmerzen gut wirksam und werden daher bei Patienten mit chronischen Schmerzen oder mit Schmerzen aufgrund von Krebserkrankungen eingesetzt. Wegen ihrer starken Wirksamkeit und der möglichen Nebenwirkungen müssen sie immer in der richtigen Dosierung angewendet werden. Einige Betäubungsmittel haben auch eine „erregende“ Wirkung. Diese Wirkung wird beispielsweise bei psychischen Störungen, die sich durch Probleme mit der Aufmerk-samkeit, Impulsivität und Hyperaktivität auszeichnen, therapeutisch genutzt. Das suchterzeugende Potential aller Betäubungsmittel und der damit zusammenhängende Missbrauch machen den großen Sicherheitsaufwand notwendig, mit dem der Umgang mit Betäubungsmitteln verbunden ist. So müssen Apotheken Betäubungsmittel bei-spielsweise im Tresor aufbewahren.



Über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung für mehr als 11.000 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich dafür ein, dass der Apotheker-beruf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung oder Aufklärungskampagnen. Darüber hinaus nimmt die LAK Aufgaben im Bereich Aus-Fort- und Weiterbildung wahr.


Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Stefan Möbius
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Villastraße 1, 70190 Stuttgart
Telefon 0711 99347-50 Telefax 0711 99347-45
E-Mail stefan.moebius(at)lak-bw.de

Internet www.lak-bw.de

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