Erreichbarkeit im Notdienst
Apotheken fühlen sich oft durch aus ihrer Sicht „unnötige“ Anrufe in der Durchführung ihres Notdienstes gestört. Sei es die Frage, ob die Apotheke tatsächlich Notdienst habe, wie die Apotheke zu finden sei oder ob ein bestimmtes Arzneimittel, Babynahrung o.ä. vorrätig ist.
In der Vergangenheit gingen Apotheken teilweisedazu über, im Notdienst nur eine Bandansage einzuspielen oder hatten lediglich den Anrufbeantworter eingeschaltet.
Im Notdienst muss die notdiensthabende Apotheke jedoch jederzeit erreichbar sein. Die Erreichbarkeit setzt auch die telefonische Erreichbarkeit voraus. Sicherzustellen ist, dass die:der diensthabende Apotheker:in oder eine vertretungsberechtigte Person während der Dienstbereitschaft jederzeit auch von Ärzt:innen erreicht werden kann. Ärzt:innen muss es möglich sein, vom Diensthabenden z.B. telefonisch zu erfahren, welche Arzneimittel vorrätig sind, um nicht etwas zu verordnen, das sich der Patient dann außerhalb der Ladenöffnungszeiten nicht besorgen kann. Dass die telefonische Erreichbarkeit im Notdienst sicherzustellen ist, halten wir auch für den Fall für sinnvoll, dass andere notdiensthabende Kolleg:innen Kontakt aufnehmen möchten.
Jedoch schließt die Verpflichtung zur Erreichbarkeit nicht aus, dass beispielsweise bei einem Anruf eine Bandansage vorgeschaltet wird, solange gewährleistet ist, dass im Notdienst jemand erreichbar ist.
Eine Bandansage könnte z.B. folgenden Inhalt haben: „Herzlich willkommen, Sie sind verbunden mit der [Apothekenname] in [Stadt]. Wir haben heute Notdienst, und zwar bis [Datum], 8:30 Uhr vormittags. Sie finden uns in der [Straßenname und Hausnummer]; bitte kommen Sie ohne weitere Anmeldung einfach vorbei. Bei der Inanspruchnahme während des Notdienstes fällt eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 € an. Während des Notdienstes kann keine telefonische Beratung zu Arzneimitteln stattfinden. Sie wollen eine wichtige Frage klären, dann bleiben Sie bitte in der Leitung, sie werden mit der Apotheke verbunden.“
Je nach Telefonanlage kann eine solche Ansage selbst eingerichtet werden oder es muss ein Servicetechniker der Anlage diese einrichten. Manche Anbieter stellen auf YouTube Erklärvideos zur Verfügung.
Alternativ kann auch je nach Leistungsfähigkeit der Telefonanlage auch eine Auswahl an Optionen zur Verfügung gestellt werden: „Wählen Sie die 1 für Informationen zum Notdienst, wählen Sie die 2, um direkt mit in der Apotheke verbunden zu werden....“). Dann wird unter „1“ z.B. der o.g. Ansagetext eingespielt. Vorteil dieser Variante ist, dass sich Ärzt:innen oder Krankenhäuser nicht jedes Mal die gesamte Bandansage aus dem obigen Beispiel anhören müssen, sondern verbunden werden.
Bei allen technischen Möglichkeiten einer Telefonanlage muss jederzeit gewährleistet sein, dass die direkte telefonische Kontaktaufnahme dadurch nicht ausgeschlossen wird.
Nach Angaben von Apotheken, die die Möglichkeit einer Bandansage bereits nutzen, geht dadurch die Anzahl der nicht notwendigen Anrufe deutlich zurück.