Fortbildungsseminare
Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV, Stuttgart, 01.06.2019
Beschreibung
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) stellt für die
Abgabe von bestimmten, gefährlichen Stoffen und Gemischen
Anforderungen an die Sachkunde des Abgebenden. Die Sachkunde ist
erforderlich, wenn Stoffe und Gemische, die unter Anlage 2 ChemVerbotsV
fallen, in der Apotheke an berufliche oder private Verwender abgegeben
werden. Apotheker/innen und andere pharmazeutische Mitarbeiter/innen in
Apotheken erwerben diese Sachkunde mit Erhalt ihrer Approbation bzw.
Berufserlaubnis. Seit der Änderung der ChemVerbotsV 2017
müssen nun auch Apotheker/innen und nicht approbiertes
pharmazeutisches Personal durch die Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen nachweisen, dass sie ihre
Sachkundekenntnisse regelmäßig auffrischen.
Mit dieser halbtägigen Fortbildungsveranstaltung können Sie
die Sachkunde auffrischen wenn der Erwerb der Sachkunde sechs Jahre
oder länger zurückliegt. Sie wird um drei Jahre
verlängert.
Stoffe und Gemische, die nicht unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen
dürfen auch ohne Sachkundenachweis weiterhin in der Apotheke
abgegeben werden.
Die Veranstaltung wurde vom zuständigen Regierungspräsidium akkreditiert.
Referenten
Dr. Andrea Bihlmayer (Apothekerin)Zielgruppe(n):
Adressen und Anmeldung
Jaz Hotel Stuttgart, Wolframstr. 41
31940