Fortbildungsseminare

Kosmetika in Rezepturen, Heilbronn, 08.10.2019

Details
 
Details
 

Beschreibung

Grundsätzlich dürfen in Rezepturen nur Ausgangsstoffe eingearbeitet werden, deren Qualität gemäß § 55 AMG sowie §§ 6 und 11 ApBetrO belegt und dokumentiert ist. Ist mit diesen Vorgaben die Einarbeitung von kosmetischen Grundlagen grundsätzlich ausgeschlossen? Nein, ist es nicht! Vor diesem Hintergrund werden die regulatorischen Vorgaben für die Einarbeitung von kosmetischen Grundlagen in Rezepturen erläutert und die Voraussetzungen für die Verwendung von kosmetischen Grundlagen aufgeführt. Anhand von diversen Beispielen wird aufgezeigt, welche kosmetische Grundlagen für die Rezeptur verwendet werden dürfen und welche nicht.

Referenten

Prof. Dr. Mona Tawab

Zielgruppe(n):

Pharmazeutisches Personal

Adressen und Anmeldung

Di, 08.10.2019, 19:30 ‐ 21:00 Uhr
74072 Heilbronn
Peter-Bruckmann-Schule, Alfred-Finkbeiner-Str. 2

Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich!

Die Teilnahme ist kostenlos